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Abnahme der Jugendflamme Stufe 1 |
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07.06.2006 - Genauso wie die Leistungsspange ist die Jugendflamme ein Symbol, dass der Träger dieses Zeichens den Anforderungen der Jugendfeuerwehr gewachsen ist. Wer die Jugendflamme erhalten will, muss drei Prüfungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablegen. Voraussetzung zur Teilnahme an der dritten Prüfung ist der Erwerb der Leistungsspange..
Die Abnahmekriterien der einzelnen Stufen sind verschieden. So darf die Jugendflamme I der Jugendwart der entsprechenden JF abnehmen, bei Stufe II muss dies bereits der Kreisjugendfeuerwehrwart abnehmen.
Am 25.02.2006 sollte es also losgehen. Eine Gruppe der JF Halstenbek wollte die Jugendflamme Stufe I erwerben. Unter Jugendfeuerwehrwart Wilfried Malchow und seinem Team geschah dies dann auch - um Punkt 10:00 Uhr ging es in der Gärtnerstraße 62 los.
Folgende Stationen musste von den acht Jugendlichen bewerkstelligt werden: - Zusammenstzung eines Notrufes - Anfertigung von drei Knoten oder Stichen - Durchführung von einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben -> Umgang mit Schläuchen -> Handhabung eines Verteilers -> Handhabung eines Strahlrohres im Einsatz -> Aufsuchen und erklären eines Hydranten (mittels Hydrantenschild) - Sanitätskoffer aus dem Fahrzeug holen, erklären, und in einer kleiner Demonstration Schritte der Ersten Hilfe unter Beweis stellen.
Auch musste eine Aufgabe aus dem sportlichen, kreativen, musikalischen, sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich erfüllt werden. Dies hatte die Gruppe bereits einige Zeit voher beim Jährlichem Schützenfest geschafft. Es wurde das Festzelt für den Seniorenabend her gerichtet.
Letztendlich konnte nach gut zwei Stunden die erfolgreich bestandene Jugendflamme I übergeben werden. Die acht Jugendlichen haben alle Anforderungen voll erfüllt und können sich somit auf den Erwerb der Jugendlfamme II bzw. der Leistungsspange vorbereiten. |
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