Jugendfeuerwehr

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Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr in Schleswig-Holstein

 Dienstgradabzeichen   Dienstgrad  Funktion / Voraussetzung 
       
 

 

  Landesbrandmeisterin /
Landesbrandmeister
 

Landeswehrführung

       
     

Kreisbrandmeisterin /
Kreisbrandmeister
Stadtbrandmeisterin /
Stadtbrandmeister

 

Kreiswehrführung, Stadtwehrführung
Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20000 Einwohner
Zugführung
Führung von Verbänden

       
     Erste Hauptbrandmeisterin /
Erster Hauptbrandmeister
 

Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20000 Einwohner
Zugführung
Führung von Verbänden

       
     Erste Hauptbrandmeisterin /
Erster Hauptbrandmeister
 

Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20000 Einwohner
Zugführung
Führung von Verbänden

       
      

Hauptbrandmeisterin /
Hauptbrandmeister

 

Gemeindewehrführung von 5001 bis 20000 Einwohner
Führung von Verbänden (z.B. Amtswehrführung)
Ortswehrführung über 20000 Einw.

       
      

Hauptbrandmeisterin /
Hauptbrandmeister

 

Ortswehrführung von 1001 bis 20000 Einwohnern.
Gemeindewehrführung von 1001 bis 5000 Einwohner

       
      

Oberbrandmeisterin /
Oberbrandmeister

 

Ortswehrführung von 1001 bis 5000 Einwohner
Gemeindewehrführung bis 1000 Einwohner
Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart

       
      

Brandmeisterin /
Brandmeister

 

Zugführung
Ortswehrführung bis 1000 Einwohner
Kreisfachwartin oder Kreisfachwart
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter der Kreiswehrführung

       
      

Hauptlöschmeisterin /
Hauptlöschmeister

 

Gruppenführungsausbildung und Gruppenfüherin oder Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart
Gruppenführung, Kreisausbildung

       
      

Oberlöschmeisterin /
Oberlöschmeister

 

Gruppenführungsausbildung und Gruppenfüherin oder Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart
Gruppenführung, Kreisausbilder/in

       
      

Löschmeisterin /
Löschmeister

 

Truppführungsausbildung und Ausbildung für mindestens zwei Sonderfunktionen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren Gruppenführungsausbildung
Ausbildung zum Brandschutzerzieher

       
      

Hauptfeuerwehrfrau /
Hauptfeuerwehrmann

 


Truppführungsausbildung und Ausbildung
für mindestens eine Sonderfunktion
 

       
      

Oberfeuerwehrfrau /
Oberfeuerwehrmann

 


Truppführungsausbildung oder Ausbildung
für mindestens eine Sonderfunktion
 

       
      

Feuerwehrfrau /
Feuerwehrmann

 



Feuerwehr-Grundausbildung
 
 

       
      

Feuerwehrfrauanwärterin /
Feuerwehrmannanwärter

 


Mitglied der Jugendabteilung; Eintritt als aktives Mitglied